Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Nicole Bitzer Fotografie (AGB)

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

 

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nicole Bitzer Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 


 

1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Nicole Bitzer Fotografie durch den Kunden/Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 


 

1.3 Wenn der Kunde/Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Nicole Bitzer Fotografie diese schriftlich anerkennt. 


 

1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nicole Bitzer Fotografie, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 


 

 

 

2 Produktionsaufträge 

 

2.1 Soweit Nicole Bitzer Fotografie Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Nicole Bitzer Fotografie anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Nicole Bitzer Fotografie nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 


 

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Kunde/Auftraggeber hat Nicole Bitzer Fotografie von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde/Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn Nicole Bitzer Fotografie die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern sie den Kunden/Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

 

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist Nicole Bitzer Fotografie bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Kunden/Auftraggebers einzugehen.

 

2.4 Sollten die Leistungen von Stylisten, MakeUp-Artisten, Hair-Stylisten oder von anderen künstlerisch tätigen Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, so beauftragt der Kunde/Auftraggeber Nicole Bitzer Fotografie diese im Namen des Kunden/Auftraggebers zu beauftragen. Evtl. anfallende Abgaben für diese Berufsgruppen an die Künstlersozialkasse trägt somit der Kunde/Auftraggeber. Dieses gilt auch, wenn die Leistungen dieser Berufsgruppen auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung von Nicole Bitzer Fotografie erscheinen.

 

2.5 Nicole Bitzer Fotografie wählt die Bilder aus, die sie dem Kunden/Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (3.5) nur an den Bildern eingeräumt, die der Kunde/Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.


 

2.6 Sind Nicole Bitzer Fotografie innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

 

 

 

3 Produktionshonorar und Nebenkosten 

 

3.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

 

3.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Nicole Bitzer Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Nicole Bitzer Fotografie auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 

 

3.3 Der Kunde/Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die Nicole Bitzer Fotografie im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen). 

 

3.4 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann Nicole Bitzer Fotografie Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 

 

3.5 Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Kunde/Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

 

3.6 Hat der Kunde/Auftraggeber Nicole Bitzer Fotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde/Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

3.7 Nicole Bitzer Fotografie ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Kunden/Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsmäßiger Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei Nicole Bitzer Fotografie erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

 

 

 

4 Anforderung von Archivbildern

 

4.1 Bilder, die der Kunde/Auftraggeber aus dem bestehenden Archiv von Nicole Bitzer Fotografie anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheines zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zu Stande, sind sie mit Fristablauf an Nicole Bitzer Fotografie zurückzugeben.

 

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von Nicole Bitzer Fotografie.

 

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden/Auftraggebern, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist Nicole Bitzer Fotografie – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

 

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann Nicole Bitzer Fotografie eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens € 30,00 beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Kunde/Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

 

4.5 Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Kunden/Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder bei Nicole Bitzer Fotografie eine Blockierungsgebühr von € 1,50 pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Kunden/Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

 

 

 

5 Nutzungsrecht

 

5.1 Der Kunde/Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Nicole Bitzer Fotografie berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen. 

 

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Kunden/Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Nicole Bitzer Fotografie. 

 

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung von Nicole Bitzer Fotografie und ist nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.


5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist Nicole Bitzer Fotografie als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Wenn mehrere Bilder zusammenhängend veröffentlicht werden ist auch eine einmalige Nennung von Nicole Bitzer Fotografie an einem der Bilder mit einem Vermerk, der sichtbar macht, dass alle gezeigten Bilder von Nicole Bitzer Fotografie sind, zulässig.

 

 

 

6 Digitale Bildverarbeitung

 

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert. 

 

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Kunden/Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Nicole Bitzer Fotografie und dem Kunden/Auftraggeber.

 

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name Nicole Bitzer Fotografie mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Kunde/Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und Nicole Bitzer Fotografie jederzeit als Urheber des Bildes identifiziert werden kann.

 

 

 

7 Schutzrechte Dritter

 

7.1 Sofern nicht Nicole Bitzer Fotografie ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen, Objekte oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Kunden/Auftraggeber.

 

7.2 Nicole Bitzer Fotografie übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Der Kunde/Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

 

 

 

8 Onlinebestellungen

 

Die über die Onlineplattform von Nicole Bitzer Fotografie getätigten Bildbestellungen gelten als speziell konfektioniert und sind somit vom Online-Umtauschrecht ausgeschlossen (siehe auch TMG). Mit Absenden des Warenkorbes geht der Kunde/Auftraggeber einen verbindlichen Vertrag mit Nicole Bitzer Fotografie ein. Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind streng vertraulich.

 

 

 

9 Haftung und Schadensersatz

 

9.1 Nicole Bitzer Fotografie haftet für entstandene Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht haben, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehende Regelung gilt für Schäden, die aus Pflichtverletzungen und aus unerlaubten Handlungen resultieren. Die Haftung im Fall des Lieferverzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. 

 

9.2 Nicole Bitzer Fotografie haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

9.3 Die Zusendung oder Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden/Auftraggebers.

 

9.4 Gehen Bilder im Risikobereich des Kunden/Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Kunde/Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Nicole Bitzer Fotografie ist in jedem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von € 1.000,00 für jedes Original und von € 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Kunde/Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt Nicole Bitzer Fotografie vorbehalten.

 

9.5 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist Nicole Bitzer Fotografie berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorares zu fordern, mindestens jedoch € 500,00 pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt Nicole Bitzer Fotografie vorbehalten.

 

9.6 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung Nicole Bitzer Fotografie (Ziffer 5.4) oder wird der Name Nicole Bitzer Fotografie mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), so hat der Kunde/Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 200,00 pro Bild und Einzelfall. Nicole Bitzer Fotografie bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vorbehalten.

 

 

 

10 Mehrwertsteuer

Zu den vom Kunden/Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

 

 

11 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden/Auftraggebers können gespeichert werden. Nicole Bitzer Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Nicole Bitzer Fotografie erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Kunden/Auftraggeber zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vom Kunden/Auftraggeber aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung dessen Anfragen.
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Kunde/Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat. 

Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden/Auftraggebers erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die Nicole Bitzer Fotografie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. In diesen Fällen beachtet Nicole Bitzer Fotografie strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. 

Der Kunde/Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über dessen gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.

 

 

 

12 Rechtswidrigkeit, Statut und Gerichtsstand

 

12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.3 Für den Fall, dass der Kunde/Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertagsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Nicole Bitzer Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.

mailto[at]nicolebitzer.de

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